Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als AGB) sind Bestandteil der zwischen der OBJ.STUDIO GmbH, HRB 177443, Kieler Straße 103, 22769 Hamburg, (nachfolgend OBJ.STUDIO) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Auftraggeber) abgeschlossenen Verträge. Die von OBJ.STUDIO durchgeführten Aufträge werden nur zu den nachstehenden Bedingungen abgewickelt, der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen für den vorliegenden Auftrag und zukünftigen Geschäfte mit OBJ.STUDIO an.

1.2 Von diesen AGB abweichende individuelle Abreden der Vertragsparteien gehen diesen AGB vor, sofern sie schriftlich vereinbart wurden.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als OBJ.STUDIO ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Eine nicht erfolgte Zurückweisung mitgeteilter AGB des Auftraggebers stellt keine Zustimmung dar.

2. Auftragsgegenstand und Vertragsschluss

2.1 Jeder an OBJ.STUDIO erteilte Auftrag ist auf die Erstellung von Werken (nachfolgend das Werk) und die Einräumung von Nutzungsrechten an dem zu erstellenden Werk zu dem vertraglich vereinbarten Zweck gerichtet.

2.2 Angebote von OBJ.STUDIO sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend.

2.3 OBJ.STUDIO hält sich an Angebote für einen Zeitraum von zwei Wochen bis Auftragserteilung gebunden.

2.4 Angebotsannahmen durch den Auftraggeber bedürfen der Gegenbestätigung durch OBJ.STUDIO.

2.5 Wird während der Auftragsdurchführung eine umfangreichere Bearbeitung als angeboten erforderlich, ist OBJ.STUDIO berechtigt, die nachweisbaren Mehrkosten ohne gesonderte Vereinbarung bis zu einem Betrag von 10 Prozent des vereinbarten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Wird das vereinbarte Auftragsvolumen voraussichtlich um mehr als 10 Prozent überschritten, ist OBJ.STUDIO verpflichtet, den Auftraggeber in Kenntnis zu setzen und ihm ein Nachtragsangebot zu unterbreiten. Der Auftraggeber ist nur dann zur Vertragskündigung und Zurückweisung des Nachtragsangebots berechtigt, wenn es sich nicht um eine Auftragserweiterung infolge zusätzlicher Wünsche des Auftraggebers handelt. Im Rücktrittsfall steht OBJ.STUDIO die Vergütung vollständige Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.

2.6 OBJ.STUDIO behält sich vor, auch bei angenommenen Aufträgen vom Auftraggeber vorgegebene Materialien zurückzuweisen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt.

3. Honorare und Vergütung

3.1 Für die von OBJ.STUDIO erbrachten Leistungen hat der Auftraggeber die Gebühren, Kosten und Beträge, die in dem angenommenen Angebot oder anderweitig schriftlich festgehalten und vereinbart wurden, zu zahlen (nachfolgend zusammengefasst als Honorar). Alle Preise sind in Euro angegebene Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben wie auch zu entrichtende Künstlersozialversicherungsbeiträge trägt der Auftraggeber, auch dann, wenn sie nacherhoben werden.

3.2 Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Insbesondere Mehraufwand und Nebenleistungen von OBJ.STUDIO, wie Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Konzepten oder Renderings werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

3.3 Die Anfertigung von Konzepten, Entwürfen und Produkten und die Erbringung von Leistungen ist stets kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Nach Freigabe des Werkes durch den Auftraggeber wird ihm der vereinbarte Betrag von OBJ.STUDIO in Rechnung gestellt.

4.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung auf das in jeder Rechnung angegebene Bankkonto ohne Abzug von Skonto zu überweisen. Für jede Mahnung bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnung fällt eine Mahngebühr von jeweils 5,00 EUR an. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten, einen niedrigeren Mahnaufwand nachzuweisen.

4.3 Ohne dass es einer weiteren, gesonderten Mahnung bedarf, ist OBJ.STUDIO berechtigt, Zinsen nach dem jeweils geltenden Verzugszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

4.4 Wird ein Auftrag aus Gründen, die OBJ.STUDIO nicht zu vertreten hat und die keinen Fall höherer Gewalt darstellen, nicht ausgeführt, kann OBJ.STUDIO ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Betrages berechnen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne dass OBJ.STUDIO dies zu vertreten hat und ohne, dass ein Fall höherer Gewalt vorliegt, so stehen ihm die Vergütung der bereits erbrachten Leistungen, die Erstattung der getätigten Auslagen sowie 60 Prozent der für die noch ausstehenden Leistungen vereinbarten Vergütung zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn OBJ.STUDIO mit der Ausführung ihrer vertraglich geschuldeten Leistung angefangen hat. Beiden Vertragspartnern bleibt vorbehalten, den Nachweis zu führen, ein höherer beziehungsweise geringerer oder gar kein Schaden sei entstanden.

4.5 Wird nach Beauftragung die für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen überschritten oder verschoben beziehungsweise aus Gründen wiederholt, die von OBJ.STUDIO nicht zu vertreten sind, beispielsweise bei nachträglich vom Auftrag abweichenden Wünschen oder nicht rechtzeitiger Bereitstellung von Materialien oder Produkten durch den Auftraggeber, erhöht sich die geschuldete Vergütung entsprechend dem Mehraufwand im Verhältnis zu dem ursprünglich vereinbarten Betrag. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann OBJ.STUDIO auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

5. Leistungsumfang und Mitwirkung

5.1 OBJ.STUDIO erbringt die in der bestätigten Vertragsannahme genannten Dienstleistungen und stellt die vereinbarten Werke zur Verfügung.

5.2 OBJ.STUDIO ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Werke zu überprüfen oder die in den Werken enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die Leistungen von OBJ.STUDIO sind auch dann auftragsgemäß erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzrechtsfähig sind.

5.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das gesamte Material, das von OBJ.STUDIO zur Erstellung der Werke vorbereitet wurde, zu überprüfen und unverzüglich nach Überprüfung freizugeben.

5.4 Bei erfolgter Freigabe durch den Auftraggeber sind spätere Beanstandungen gegenüber OBJ.STUDIO ausgeschlossen.

5.5 Sofern nicht anders vereinbart, umfasst jedes Angebot für ein zu fertigendes Werk zwei Korrekturschleifen im Rahmen der Konzeption, sofern diese vom Auftraggeber gewünscht werden. Die verschiedenen Versionen werden zur Freigabe an den Auftraggeber übermittelt.

5.6 Gibt der Auftraggeber ein Konzept oder einen Entwurf nach zweimaliger abgestimmter Änderung und deren Einarbeitung und Präsentation nicht frei, ist OBJ.STUDIO berechtigt, den Auftrag zu kündigen und die angefallenen Kosten in Höhe von 70 Prozent des Gesamtpreises in Rechnung zu stellen. Weitere Änderungen des Konzeptes oder Entwurfes und deren Einarbeitung bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und gesonderten Vergütung.

5.7 Der Auftraggeber muss offensichtliche Mängel bezüglich der von OBJ.STUDIO erbrachten Leistungen unverzüglich rügen. Nicht offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber unverzüglich rügen, sobald er sie festgestellt hat. Wenn eine unverzügliche Rüge nicht erfolgt, stehen ihm aus diesem Grund keine Ansprüche gegen OBJ.STUDIO zu.

5.8 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen des Auftrags, so hat er die Mehrkosten zu tragen. OBJ.STUDIO behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

5.9 Leistungsverzögerungen oder Mängel in der Qualität der erstellten Werke aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (beispielsweise fehlerhafte oder verspätete Anlieferung des Kundenmaterials, verspätete Freigabe des Werkes oder von freizugebenden Werkelementen) oder höherer Gewalt (beispielsweise Streik, allgemeine Störung der Telekommunikation) sind nicht von OBJ.STUDIO zu vertreten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann OBJ.STUDIO eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann OBJ.STUDIO auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

5.10 Wenn Beanstandungen am fertigen Werk gleich welcher Art nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei OBJ.STUDIO geltend gemacht worden sind, gilt das Werk als vom Auftraggeber freigegeben und ist damit abgenommen.

5.11 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen und die Abnahme darf nicht aus gestalterisch künstlerischen Gründen verweigert werden.

5.12 Digitale Daten, die zur Erstellung des Werkes verwendet werden, wie beispielsweise offene Dateien, Layouts und Schriften, die im Computer erstellt wurden, und sämtliche Rechte an diesen digitalen Daten werden dem Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt beziehungsweise eingeräumt, sondern verbleiben bei OBJ.STUDIO. Die Herausgabe von Computerdaten auf Wunsch des Auftraggebers bedarf der gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Hat OBJ.STUDIO dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von OBJ.STUDIO geändert werden.

5.13 OBJ.STUDIO ist nicht verpflichtet, die von ihr hergestellten Werke oder die zur Erstellung verwendeten Konzepte, Entwürfe oder Computerdaten zu archivieren.

5.14 Aufgrund von gesonderter Absprache kann OBJ.STUDIO Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, OBJ.STUDIO entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit genehmigte Fremdleistungen von OBJ.STUDIO im Namen des Auftraggebers beauftragt werden, stellt der Auftraggeber OBJ.STUDIO von sämtlichen hieraus entstehenden Verbindlichkeiten frei.

6. Auslagen und Reisekosten

6.1 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, die Anfertigung von Modellen, Konstruktions- und oder Bauplänen und Testaufbauten, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6.2 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

7. Geistige Eigentumsrechte

7.1 Die im Rahmen des Auftrags erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Dies gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

7.2 Sämtliche Eigentumsrechte an Konzepten, Entwürfen und fertigen Werken verbleiben bei OBJ.STUDIO. OBJ.STUDIO ist der alleinige Inhaber aller urheberrechtlichen Nutzungsrechte an dem Werk.

7.3 Die Bereitstellung von Unterlagen, Informationen und Daten des Auftraggebers und deren eventuelle Verwendung zur Erstellung des Werkes durch OBJ.STUDIO begründen keinen Willen zur wechselseitigen schöpferischen Zusammenarbeit. In den Fällen, in denen die Miturheberschaft des Auftraggebers in Bezug auf das geschaffene Werk kraft Gesetzes entsteht, verzichtet der Auftraggeber auf seinen Anteil an den Verwertungsrechten. Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.

7.4 OBJ.STUDIO räumt dem Auftraggeber mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung die vereinbarten Nutzungsrechte an den im Rahmen des Auftrags gefertigten Werken für die vertraglich vereinbarte Dauer, in dem vertraglich vereinbarten Umfang, zu dem vertraglich vereinbarten Zweck ein. Nutzungsrechte an Werken, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Absprache bei OBJ.STUDIO.

Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Die Einräumung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Einräumung nach deutschem Recht möglich ist, und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

7.5 Eine über die vertragliche Vereinbarung hinausgehende Nutzung des Werkes bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für die Nutzung einzelner Werkelemente, die für das Gesamtwerkt erstellt wurden.

7.6 Werden Werke oder einzelne Werkelemente zeitlich über die vereinbarte Dauer hinaus oder in einem größeren als dem vereinbarten Umfang genutzt, ist OBJ.STUDIO berechtigt, nachträglich eine Vergütung für die über die ursprüngliche Nutzung hinausgehende Nutzung zu verlangen.

7.7 Die Mehrfachnutzung oder die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, bedarf der Einwilligung von OBJ.STUDIO und ist honorarpflichtig. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar des zweifachen vereinbarten Nutzungshonorars fällig.

7.8 Die erstellten Konzepte, Entwürfe und fertigen Werke dürfen vom Auftraggeber oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte weder im Original noch bei der Reproduktion ohne schriftliche Einwilligung von OBJ.STUDIO geändert werden. Jede Nachahmung, auch die Nachahmung von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung durch den Auftraggeber steht OBJ.STUDIO eine zusätzliche Vergütung in der zweieinhalbfachen Höhe der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu.

7.9 Über den Umfang der Nutzung des erstellten Werkes steht OBJ.STUDIO ein Auskunftsrecht zu.

7.10 Der Auftraggeber ist verpflichtet, OBJ.STUDIO als Urheber zu nennen, soweit nicht anders vereinbart. OBJ.STUDIO ist berechtigt, die Art und Weise der Anbringung der Urhebernennung zu bestimmen und selbst vorzunehmen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Urheberbezeichnung ohne ihre Zustimmung zu entfernen. Bei Zuwiderhandlung steht es OBJ.STUDIO zu dem Auftraggeber das Nutzungsrecht am Werk zu entziehen. Das Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen, bleibt unberührt.

7.11 OBJ.STUDIO behält sich das Recht vor, die entwickelten Werke im Wege der Eigenwerbung in allen Medien zeitlich und räumlich unbegrenzt zu nutzen, sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

7.12 Soweit der Auftraggeber OBJ.STUDIO mit dem Auftraggebermaterial andere Werke (beispielsweise Logos, Fotos, Werbetexte, Musik) oder Vorlagen zur Einarbeitung in die von OBJ.STUDIO zu erstellenden Werke zur Verfügung gestellt hat, versichert er mit der Übergabe, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte verfügt und er diese OBJ.STUDIO im erforderlichen Umfang einräumt. Der Auftraggeber wird OBJ.STUDIO von allen Forderungen seitens der Urheber dieser Werke freistellen und verpflichtet sich, gegebenenfalls anfallende Kosten zur Rechtsverteidigung von OBJ.STUDIO zu übernehmen. Anfallende GEMA-Gebühren trägt der Auftraggeber.

8. Haftungsbeschränkung und Schadensersatz

8.1 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der zu erstellenden Werke wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die zu erstellenden Werke gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werbegesetze verstoßen. OBJ.STUDIO ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr solche bekannt werden.

8.2 OBJ.STUDIO verpflichtet sich, die vom Auftraggeber überlassenen Materialien sorgfältig zu behandeln. Der Auftraggeber stellt OBJ.STUDIO von Ansprüchen Dritter frei, wenn OBJ.STUDIO auf Anweisung des Auftraggebers gehandelt hat oder der Mangel im Auftraggebermaterial liegt.

8.3 OBJ.STUDIO haftet nicht für die vom Auftraggeber vorgegebenen und in die Werke übernommenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.

8.4 Für Ereignisse höherer Gewalt, die OBJ.STUDIO die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen und die nicht von OBJ.STUDIO zu vertreten ist, haftet OBJ.STUDIO nicht.

Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Auftragsbetätigung eintreten.

Soweit OBJ.STUDIO oder der Auftraggeber durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß, und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit OBJ.STUDIO auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese verzögert.

OBJ.STUDIO und der Auftraggeber werden alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Der von der höheren Gewalt Betroffene wird dem anderen den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.

So bald feststeht, dass die höhere Gewalt länger als 6 Monate andauert, sind OBJ.STUDIO und der Auftraggeber jeweils berechtigt, den Vertrag durch eingeschriebenen Brief zu kündigen. Der Anspruch von OBJ.STUDIO auf Erstattung der Auslagen und Vergütung der bereits erbrachten Leistungen bleibt unabhängig davon bestehen, ob der Auftraggeber ein Interesse an Teilleistungen hat.

8.5 Die Gefahr für Verlust und die Beschädigung geht auf den Auftraggeber über, sobald die zu liefernden Arbeiten und Vorlagen an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind. Dies gilt auch, wenn OBJ.STUDIO selbst den Transport ausführt. Der Transport wird von OBJ.STUDIO nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten versichert. Der Transport erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.

8.6 Auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet OBJ.STUDIO nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars.

8.7 Die Haftung von OBJ.STUDIO für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt. Wenn OBJ.STUDIO wesentliche Vertragspflichten leicht fahrlässig verletzt hat, sind Schadensersatzansprüche begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars.

8.8 Der Ausschluss und/oder die Begrenzung der Haftung gelten nicht für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.9 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit OBJ.STUDIO einen Mangel arglistig verschwiegen oder der Auftraggeber Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz hat.

8.10 Soweit die Haftung von OBJ.STUDIO ausgeschlossen ist, gilt dies gleichermaßen für die persönliche Haftung von ihren gesetzlichen Vertretern, Angestellten, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.

8.11 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt OBJ.STUDIO gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit OBJ.STUDIO kein Auswahlverschulden trifft. OBJ.STUDIO tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittlerin auf.

9. Vertraulichkeit

9.1 OBJ.STUDIO und der Auftraggeber verpflichten sich, die Bedingungen des jeweiligen Vertrages und alle Informationen über die Dienstleistungen und Geschäfte des anderen (unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht), strengvertraulich zu behandeln und unter keinen Umständen ohne Einverständniserklärung an Dritte weiterzugeben.

9.2 Abweichend davon und unter Vorbehalt der Diskretion kann OBJ.STUDIO sowie der Auftraggeber diese Informationen an einen Vermögens- oder Rechtsberater offenlegen.

10. Datenschutz

10.1 OBJ.STUDIO verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und die der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten und ihre Mitarbeiter entsprechend zu verpflichten.

10.2 Der Auftraggeber steht für die Rechtmäßigkeit der Übermittelung und Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder der Anfrage ein sowie dafür, dass – soweit notwendig – entsprechende Einwilligungen der Betroffenen vorliegen. Er hält OBJ.STUDIO insoweit von Ansprüchen Betroffener vollumfänglich frei.

10.3 Der Auftraggeber erteilt OBJ.STUDIO die Einwilligung, dessen persönliche Daten oder die Daten der jeweils zuständigen Ansprechpartner und sonstigen Betroffenen, insbesondere die E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Mobilnummern, Faxnummern sowie aller weiteren Daten, die zum Zweck der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, erfassen und verarbeiten zu dürfen. Die Zustimmung der Mitarbeiter des Auftraggebers wird vorausgesetzt.

10.4 Der Auftraggeber ist gemäß § 15 DSGVO jederzeit dazu berechtigt, gegenüber OBJ.STUDIO eine umfangreiche Auskunftserteilung zu den ihn betreffenden und gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann der Auftraggeber darüber hinaus jederzeit von OBJ.STUDIO die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Des Weiteren hat der Auftraggeber jederzeit die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen, von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abzuändern oder gänzlich zu widerrufen. Der Auftraggeber kann den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an OBJ.STUDIO übermitteln.

11. Änderungsvorbehalt

11.1 Es gelten die unter dem Link www.obj.studio/agb abrufbaren AGB in der jeweils gültigen Fassung. OBJ.STUDIO behält sich aber das Recht vor, die Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

11.2 Im Fall von Änderungen wird OBJ.STUDIO den Auftraggeber unter Verweis auf den Link, unter dem die geänderten AGB abrufbar sind, über die geänderten AGB informieren, so dass der Auftraggeber zwei Wochen Zeit hat, der Änderung zu widersprechen. Im Fall des Widerspruchs haben die Vertragsparteien jeweils das Recht, zu kündigen. Die Kündigung darf nicht erfolgen, sofern sie die vertraglichen Interessen des Auftraggebers unangemessen beeinträchtigen würde. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb der Frist, gelten die geänderten AGB als angenommen.

12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Erfüllungsort ist am Sitz der OBJ.STUDIO GmbH, Hamburg.

12.3 Gerichtsstand ist Hamburg.

13. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung, wird vielmehr im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine solche Regelung ergänzt, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung erkennbar verfolgten, wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Auffüllung etwaiger Regelungslücken.